Donnerstag, April 27, 2023

Besuch beim CERN

Am vergangenen Samstag fuhr ich mit einem Bekannten nach Genf bzw. nach Meyrin zum CERN. Wir hatten abgemacht, dort an einer der öffentlichen Führungen teilzunehmen. Diese mussten wir uns aber erstmal durch warten verdienen, da die Zuteilung zu einer Führung nicht reserviert werden kann und man sich jeweils frühestens eine Stunde vorher registrieren kann.

Nach ca. einer Stunde war es soweit, dass wir unsere Namen auf einem Formular aufschreiben konnten und somit gesetzt waren für diejenige Führung, die wiederum eine knappe Stunde später beginnen würde. Diese Zeit nutzten wir, um beim nahegelegenen Tankstellenshop noch etwas zur Verpflegung zu kaufen. Im Anschluss besichtigten wir noch kurz die Ausstellung, welche uns beide aber nicht sonderlich begeistern konnte.

Als die Führung endlich begann, begrüsste uns ein junger Angestellter auf englisch, sagte uns zuerst was seine Funktion innerhalb des CERN ist und erklärte uns nach wenigen Schritten wie viele Länder am CERN mitbeteiligt sind oder dieses unterstützen. Auf den restlichen Teil der Führung gehe ich hier nicht weiter ein. Ich erfuhr einiges, was ich zuvor nicht wusste, muss aber gestehen, dass mir die gesamte Thematik recht abstrakt und "weltfremd" vorkommt, fast genauso wie die Astronomie, wobei ich besser verstehe, was Sterne, Planeten und schwarze Löcher sind, als dass ich erklären könnte, was Protonen, Neutronen und Elektronen sind, geschweige denn Quarks, Antiquarks, Leptonen und Bosonen. 

Was ich während der Führung definitiv begriffen habe, ist dass die Entdeckung des Higgs-Teilchens mit Begeisterung aufgenommen worden war. Und was ich ebenfalls verstanden habe, ist dass die heutige Technik (namentlich das Internet) ohne die erfolgte Teilchenforschung nicht existieren würde.

Abschliessend führe ich zwei Links zum Thema auf.

1. Überraschend leicht verständliche Informationen zu den verschiedenen Arten von Teilchen:

2. Informationen zum LHC, dem grössten Teilchenbeschleuniger am CERN:

Montag, März 27, 2023

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Heute Nachmittag war ich bei meiner Hausärztin. Der Zweck des Termins war, dass ich Sie um eine Bestätigung meiner ASS-Diagnose bitten wollte/musste.

Geredet haben wir aber die meiste Zeit über die Patientenverfügung, die ich als Kopie dabei hatte. Was sie mir dabei sagte, überraschte mich zum Teil sehr. Mir war zwar bewusst, dass es Unterschiede zwischen einer Akutsituation (Notfall) und anderen Ausgangslagen gibt und dass die eigenen Wünsche in Abhängigkeit davon formuliert werden sollten. Manche Aspekte waren mir aber waren mir aber in dem Ausmass, wie sie es mir erklärt hat, nicht bewusst.

Jedenfalls empfahl sie mir, einzelne Punkte der Patientenverfügung abzuändern und ihr später eine Kopie der definitiven Fassung zu übergeben.

Was mich aber noch mehr geschockt hat, war die Aussage, dass der Vorsorgeauftrag nicht anerkannt werde, wenn er nicht notariell beglaubigt sei. Überall steht, dass dies nicht nötig sein, wenn man diesen vollständig handschriftlich verfasst. Offenbar reicht das aber oftmals nicht, vor allen dann nicht, wenn die Datierung zu lange zurück liegt. Schon 2-3 Monate darüber können theoretisch reichen, dass in anbetracht einer veränderten Situation der Vorsorgeauftrag durch die KESB in Frage gestellt bzw. abgelehnt werden könne, wenn er nicht notariell beglaubigt sei.

Das Problem finde ich nicht die notarielle Beglaubigung an sich, sondern die Tatsache, dass ich dafür in irgendeinem Büro gehen muss - natürlich zu Bürozeiten - und dass das Ganze dann auch noch einiges kostet. Und was habe ich selbst letztlich davon? Eigentlich nichts, ausser dass eine andere Person offiziell die finanziellen Belange für mich regeln darf, falls ich irgendwann nicht dazu in der Lage bin. Das ist meiner Meinung nicht nur eine eigentliche Paragraphenreiterei, sondern schlichtweg Schikane. In dem Moment habe ich mich echt gefragt, ob ich zukünftig nicht auf eine Regelung verzichten soll. Wenn sich die KESB so leicht über ein schriftliches Dokument hinwegsetzen kann, können sie doch gleich von sich aus entscheiden. Dann entfallen vorgängig wenigstens die Notariatsgebühren.

Mittwoch, März 01, 2023

Import-/Migrationsversuch

Heute habe ich versucht, meine bisherigen Einträge im Blog zur Webseite meiner eigenen Domain zu importieren - was mit einem Plug-In an sich auch funktionierte. Allerdings nicht ganz so, wie ich es mir erhofft hatte. Vor allem müsste ich wohl eine zweite Webseite erstellen, um auch die Inhalte meines zweiten Blog importieren zu können - ich bekam nämlich keine Auswahl, wo ich die zu importierenden Einträge speichern möchte.

Montag, Februar 20, 2023

Zeit

Im letzten Eintrag habe ich von 'keine Zeit' geschrieben. Zeit ist eigentlich ein sehr weiter Begriff mit zwei Hauptbedeutungen. Man könnte diese zwei sicher noch weiter unterteilen. Vielleicht gibt es sogar noch eine weitere Hauptbedeutung, an die ich gerade nicht denke.

Einerseits ist Zeit gleichbedeutend mit Dauer, also eine bestimmte Anzahl Sekunden, Minuten, Stunden, Tage, Wochen, Monate oder Jahre. 'Keine Zeit' zu haben ist in dem Sinn eigentlich falsch. Jeder Mensch hat genau gleich viel Zeit, wenn auch nicht bezogen auf die Lebenszeit. Eine Stunde dauert aber für jede Person gleich lange. 'Keine Zeit' bedeutet somit vielmer 'keine freie Zeit' für dieses oder jenes zu haben, weil man mit anderem beschäftigt ist oder einem etwas anderes wichtiger ist. Momentan bin ich mit dem Schreiben dieses Artikels beschäftigt. Insofern habe ich 'keine Zeit' zum Schlafen, obschon es definitiv 'an der Zeit' wäre, ins Bett zu gehen.

Andererseits kann man mit Zeit auch eine Aera oder 'damals' meinen. Damit kann je nach Kontext z.B. die Steinzeit oder das Mittelalter gemeint sein. Oder auch die 50er oder 60er Jahre (des 20. Jahrhunders). Seltener wird Zeit in diesem Sinn auch für 'irgendwann später' bzw. in der Zukunft verwendet. Der Ausdruck 'in jener Zeit' kann sich insofern auf etwas Vergangenes oder auch auf etwas Zukünftiges beziehen, wenngleich ersteres öfters vorkommt.

Die Tücken des Webpublishing

Diesem Blog habe ich Anfang dieses Jahres eine benutzerdefinierte (Sub-)Domain zugewiesen. Zunächst hatte das nicht wie erwartet funktioniert. Schliesslich brachte ich es aber fertig, dass die Seite von blogspot.com wie gewünscht weitergeleitet wird. Nun wird aber jeweils eine Warnung angezeigt, weil die Domain nicht mit dem SSL-Zertifikat übereinstimmt. Da ich nach wie vor unsicher bin, ob ich diesen Blog über längere Zeit hinweg weiterführen werde, möchte ich allerdings nicht unbedingt ein passendes Zertifikat kaufen, mit dem die Ursache behoben werden könnte. So wird eben die Warnung bis auf Weiteres bestehen bleiben.

Als Alternative zur Weiterleitung habe ich mir auch schon überlegt, (nur) die Inhalte des Blogs auf eine Webseite von meinem Hosting-Anbieter zu verschieben. Aber leider habe ich keine Ahnung, wie ich das machen könnte/müsste und hatte ausserdem weder die Zeit noch den nötigen Entusiasmuss, um mich intensiver damit auseinander zu setzen. 

Es gibt ausserdem drei weitere Gründe, warum ich das mit einer eigenen Webseite für den Blog noch nicht umgesetz habe.
1. Ich wäre dann selbst für die Wartung zuständig und müsste dafür sorgen, dass stehts die neusten Sicherheitsupdates installiert sind (auch für Plugins) und müsste selbst allfällige Fehler beheben, wenn irgendwas nicht mehr so tut, wie es eigentlich müsste. Demgegenüber ist es einfacher, wenn die Profis um die Updates sowie die Grundfunktionalität kümmern.
2. Solange ich den Blog bei blogspot.com habe, kann ich jederzeit wieder "den Stecker ziehen", wenn ich die benutzerdefinierte Domain nicht mehr bezahlen will. Einige Zeit nach einer Datenmigration wäre das hingegen nicht mehr so simpel.
3. Vereinzelt verwende ich eine Smartphone-App, um einen neuen Eintrag zu posten oder zu bearbeiten. Ich bezweifle, dass das ohne Zusatzaufwand funktionieren würde, wenn ich den Blog auf einer eigenen Webseite führen würde. Natürlich liesse sich dies vorgängig testen, aber auch das bäuchte wiederum Zeit.