Heute Nachmittag war ich bei meiner Hausärztin. Der Zweck des Termins war, dass ich Sie um eine Bestätigung meiner ASS-Diagnose bitten wollte/musste.
Geredet haben wir aber die meiste Zeit über die Patientenverfügung, die ich als Kopie dabei hatte. Was sie mir dabei sagte, überraschte mich zum Teil sehr. Mir war zwar bewusst, dass es Unterschiede zwischen einer Akutsituation (Notfall) und anderen Ausgangslagen gibt und dass die eigenen Wünsche in Abhängigkeit davon formuliert werden sollten. Manche Aspekte waren mir aber waren mir aber in dem Ausmass, wie sie es mir erklärt hat, nicht bewusst.
Jedenfalls empfahl sie mir, einzelne Punkte der Patientenverfügung abzuändern und ihr später eine Kopie der definitiven Fassung zu übergeben.
Was mich aber noch mehr geschockt hat, war die Aussage, dass der Vorsorgeauftrag nicht anerkannt werde, wenn er nicht notariell beglaubigt sei. Überall steht, dass dies nicht nötig sein, wenn man diesen vollständig handschriftlich verfasst. Offenbar reicht das aber oftmals nicht, vor allen dann nicht, wenn die Datierung zu lange zurück liegt. Schon 2-3 Monate darüber können theoretisch reichen, dass in anbetracht einer veränderten Situation der Vorsorgeauftrag durch die KESB in Frage gestellt bzw. abgelehnt werden könne, wenn er nicht notariell beglaubigt sei.
Das Problem finde ich nicht die notarielle Beglaubigung an sich, sondern die Tatsache, dass ich dafür in irgendeinem Büro gehen muss - natürlich zu Bürozeiten - und dass das Ganze dann auch noch einiges kostet. Und was habe ich selbst letztlich davon? Eigentlich nichts, ausser dass eine andere Person offiziell die finanziellen Belange für mich regeln darf, falls ich irgendwann nicht dazu in der Lage bin. Das ist meiner Meinung nicht nur eine eigentliche Paragraphenreiterei, sondern schlichtweg Schikane. In dem Moment habe ich mich echt gefragt, ob ich zukünftig nicht auf eine Regelung verzichten soll. Wenn sich die KESB so leicht über ein schriftliches Dokument hinwegsetzen kann, können sie doch gleich von sich aus entscheiden. Dann entfallen vorgängig wenigstens die Notariatsgebühren.