Mittwoch, Mai 25, 2022

Patientenverfügung / Organspende

Nach der vor Kurzem durch die Volksabstimmung angenommenen Gesetzesänderung wird sich in der Schweiz die Regelung von Organspenden ändern. Neu wird die erweiterte Widerspruchslösung gelten, was bedeutet, dass das Einverständnis einer Person zur Organspende angenommen wird, wenn sie dieser nicht schriftlich widersprochen hat und den Angehörigen ihren Willen auch nicht mündlich mitgeteilt hat. Diese Regelung ist rechtlich sehr umstritten.

Wegen dieser Änderung habe ich mich nun dazu entschlossen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Ich bin zwar nicht grundsätzlich gegen Organspenden, bin aber der Ansicht, dass keine wie auch immer kranke Person einen Anspruch auf ein neues Organ, insbesondere weil damit zwangsläufig das Leben einer anderen Person - ausser bei einer von zwei noch gesunden Nieren - beendet wird, wobei die Körperfunktionen bis kurz vor der Entnahme intakt bleiben müssen. Insofern 'lebt' die Person bis dann noch, auch wenn nur dank intensivmedizinischen Massnahmen und bei erklärtem 'Hirntod'. Es gibt zwar gewisse Richtlinien, in welchem Zustand jemand als 'hirntot' bezeichnet werden darf, ich bin aber sicher, dass da einen gewissen Ermessensspielraum gibt. Und genau diesen Ermessensspielrauch will ich verhindern, indem ich festlege, wann die Organe aus meinem Körper entnommen werden dürfen und wann (noch) nicht.